Ich hatte zuletzt einen Traum, einen Alptraum. In diesem Alptraum gab es nur 99 Traumschleifen, da musste ich an Nenas Luftballons denken. Wie schrecklich! In einem anderen Alptraum gab es 110 Traumschleifen, auch schlecht, da denkt man immer an eine Notrufnummer. Aber dann erwachte ich mit einem Lächeln auf den Lippen, denn ich wusste, oh wie schön, es gibt tatsächlich 111 Traumschleifen. Kein Traum, pure Realität, aber ein Wander-Traum. Aber wie erklärt man jemandem, der noch nie davon gehört hat, was eine Traumschleife ist? Ganz einfach, hier sind die 11 Paragraphen des Traumschleifen-Grundgesetz:
§ 1 Wie eine Schleife, die man um ein Geschenk bindet, ist jede Traumschleife ein Rundweg. Der Vorteil: Die Wanderer haben eine bequeme und gut ausgeschilderte Anfahrt mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Startpunkt jeder Wanderung, dem Wanderportal. Dann darf man eine Schleife wandern. Und schon ist man wieder am Ausgangspunkt, und es geht wieder nach Hause. Oder zum Belohnungsbier in eine Gaststätte.
§ 2 Alle Traumschleifen findet man in der Wanderregion Saarland-Hunsrück in der Nähe des Saar-Hunsrück-Steigs, des besten Weitwanderwegs Deutschlands. Von der Obermosel am deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck im Westen bis zum Weltkulturerbe am Mittelrhein im Osten. Von der Mittelmosel im Norden bis zur Nahe im Süden. Die Saar-Hunsrück-Region ist eine Wanderregion.
§ 3 Alle Traumschleifen sind unverlaufbar. Was bedeutet das? Das heißt, dass man die Wanderkarte daheim lassen kann. Auch der Kompass wird nicht gebraucht, genauso wenig wie das GPS-Gerät. Wenn ich meinen Startpunkt am Wanderportal der Traumschleife gefunden habe, kann das Wandervergnügen starten. Damit bleibt ausreichend Zeit für das Wesentliche beim Wandern: Das Schauen, Riechen, Lauschen, Genießen in der Natur.