Der Bürgerturm aus dem frühen 14. Jahrhundert diente einst, neben der Verteidigung, in seinem zweiten Stockwerk als Schuldgefängnis, wenn ein Schuldner nicht zahlen oder keinen sicheren Bürgen stellen konnte. Aber auch Betrunkene, Randalierer, Ehebrecher und Eltern, deren Kinder die Schule schwänzten, erhielten eine kurze
„Turmstrafe“. Bis Ende des 17. Jahrhunderts war dem Turm ein Rondell vorgelagert.