Ferienwohnung
Ferienpark by wk gruppe
Ferienpark by wk gruppe,
Drosselweg 8, 54424 Thalfang
Beschreibung
Lassen Sie sich verzaubern von der unberührten Landschaft im Luftkurort Thalfang.
Verbringen Sie unbeschwerte Stunden voll Entspannung und Harmonie. Wenn Sie einen Aktiv-Urlaub planen, sind Sie auch hier genau richtig. Der Ort bietet in unmittelbarer Nähe viele Wanderwege ("Traumschleifen") und Radtouren.
Lassen Sie uns dabei helfen, Ihren Urlaub zu einem besonderen Erlebnis zu machen.
In der Nebensaison Angebotspreise auf Anfrage.
Zusatzleistungen - optional - Preis: Bettwäsche pro P. 8,50 € Bade-/Handtuchset 4,50 € Babybett/Beistellbett 10,00 € Kinderstuhl 5,00 € Kaminholz/Bund 5,00 € Haustier pauschal 25,00 € Endreinigung 50,- bis 100,- € je nach Größe des Mietobjekts
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 04.12.2021) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, entfällt diese für geimpfte Personen, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung vorweisen (gültig ab dem Tag der Booster-Impfung). Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Zusatzleistungen - optional - Preis: Bettwäsche pro P. 8,50 € Bade-/Handtuchset 4,50 € Babybett/Beistellbett 10,00 € Kinderstuhl 5,00 € Kaminholz/Bund 5,00 € Haustier pauschal 25,00 € Endreinigung 50,- bis 100,- € je nach Größe des Mietobjekts
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 04.12.2021) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, entfällt diese für geimpfte Personen, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung vorweisen (gültig ab dem Tag der Booster-Impfung). Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Kontakt
Adresse
Ferienpark by wk gruppe
Drosselweg 8
54424 Thalfang
Ansprechpartner
Herr Johannes Kiefer
Telefon
+49 6782 5782
E-Mail
ferienpark@wk-gruppe.de