Ferienwohnung
Ferienwohnung Hildenbrand
Nussbaumstr. 13, 55571 Odernheim am Glan
Beschreibung
Sie wohnen: Die Fewo ist nach den Qualitätskriterien der DTV-Klassifizierung erneut bis Ende 2027 für maximal 4 Personen
ausgezeichnet mit **** Sternen.
"Die Ferienunterkunft bietet eine höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort"
Die Klassifizierung erfolgte zuletzt am 17.11.2024 und ist bis zum 16.11.2027 gültig.
Ihre Ferienwohnung:
Ruhige 93 qm-Erdgeschosswohnung im Wohngebiet. Gaststätten, Mini-Markt für Lebensmittel und Dorfladen, Bäcker, Metzger, Apotheke, Ärztehaus auch fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Nichtraucherwohnung, keine Haustiere. Mindestaufenthalt: 2 Nächte
Ausstattung:
Großes Wohnzimmer mit Kamin und eigener Terrasse. Neuwertige Küche (Herd mit Ceran-Kochfeld und Backofen, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühl-Gefrierkombination). Geräumiges Esszimmer. Zwei große Schlafzimmer mit jeweils zwei komfortablen Betten. Badezimmer mit Wanne, Dusche und WC. Bettwäsche, Handtücher incl., W-LAN, SAT-TV, Telefon. Grillplatz nach Absprache und abschließbarer Fahrradstellplatz mitbenutzbar. PKW kann vor dem Hauseingang geparkt werden.
Preise und Leistungen (Preise seit August 2015) Belegung 1 bis 2 Personen 2-4 Nächte 80,--€ pro Nacht 5-9 Nächte 75,--€ pro Nacht Ab 10 Nächten 70,--€ pro Nacht Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Zwei Flaschen Wasser werden bei Anreise kostenlos zur Verfügung bestellt.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 04.12.2021) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, entfällt diese für geimpfte Personen, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung vorweisen (gültig ab dem Tag der Booster-Impfung). Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Preise und Leistungen (Preise seit August 2015) Belegung 1 bis 2 Personen 2-4 Nächte 80,--€ pro Nacht 5-9 Nächte 75,--€ pro Nacht Ab 10 Nächten 70,--€ pro Nacht Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Zwei Flaschen Wasser werden bei Anreise kostenlos zur Verfügung bestellt.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 04.12.2021) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, entfällt diese für geimpfte Personen, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung vorweisen (gültig ab dem Tag der Booster-Impfung). Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Kontakt
Adresse
Nussbaumstr. 13
55571 Odernheim am Glan
Ansprechpartner
Frau Ingrid Hildenbrand