Pension
Hotel-Pension im Malerwinkel
Hotel im Malerwinkel,
Blücherstr. 41-45, 55422 Bacharach
Beschreibung
Unser familiengeführtes Haus finden Sie in ruhiger Lage in einem idyllisch, malerisch gelegenen Winkel, direkt am RheinBurgenWeg der Rhein-/Weinstadt Bacharach.
Genießen Sie Ihren Urlaub zwischen Wehrtürmen und der historischen Stadtmauer unterhalb der Burg Stahleck, mit traumhaftem Blick auf die Weinberge und Gärten. Unsere Zimmer, Appartements und Ferienwohnung sind modern eingerichtet. Zum Entspannen lädt eine große Gartenterrasse mit Liegewiese ein. Großer hauseigener Parkplatz. Zentral gelegen in 2 Gehminuten sind Sie am Marktplatz, in 5 Gehminuten in den Rheinanlagen mit Schiffsanlegestellen. Empfehlenswerte Weinstuben und Speisegaststätten liegen in der Nähe.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige -auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind- als Gäste anwesend sein. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen bei Anreise einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige -auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind- als Gäste anwesend sein. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen bei Anreise einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Kontakt
Adresse
Hotel im Malerwinkel
Blücherstr. 41-45
55422 Bacharach
Ansprechpartner
Familie Armin und Daniela Vollmer
Telefon
+49 6743 1239
E-Mail
info@im-malerwinkel.de