Hotel
Landhotel Karrenberg
Landhotel Karrenberg GbR,
Straßheck 3, 55481 Kirchberg
Beschreibung
Profitieren Sie von unserer besonderen Lage -Riesengroßes Außengelände mit 30.000qm Fläche -Tolle Einzellage -Konzentriertes effektives Arbeiten im professionellem Rahmen -Diverse Sportmöglichkeiten -kostenlose Parkplätze direkt am Haus Unsere Tagungs- und Seminarräume verfügen über folgende Ausstattung - Tagungsraum mit Terrassenzugang - Beamer - Flipchart - Pinnwand - Moderatorenkoffer - W-LAN Alle Tagungsräume haben Tageslicht und sind verdunkelbar. Es befinden sich keine Säulen in den Räumen. Die Bestuhlung der Räume ist je nach Raumgröße als Kinobestuhlung, in U- und Blockform oder in parlamentarischer Form möglich
Kostenlose Angebote: Parkplätze, W-Lan, TV-Raum, Tischtennis, Außenschach, Basketballkorb, Volleyballfeld, Bolzplatz, Spielplatz, 3 ha großes Wald- und Wiesengelände. Kostenpflichtige Angebote: Gepäcktransfer und Transfer zum Bahnhof / Flughafen ist auf Anfrage möglich. Urlaub mit Hund im Hunsrück Alleinlage direkt am Waldrand in der Nähe von Kirchberg gelegen, ist unser Hotel perfekt für Ihren Urlaub mit Hund im Hunsrück. Beschreibung der Hundeleistungen: erlaubte Hundezahl: maximal 2 Kosten pro Hund/Übernachtung: 8 € Größe der Hunde: maximal Schäferhundgröße Ausstattung für Hunde: Futternapf, Decke, Dreckweg-Tüten Auslaufmöglichkeit für den Hund: Waldbereich zum Hotelgrundstück gehörend Wanderweg in der Nähe: Ausoniusweg/Hunsrück Camino, Traumschleife Karrenberg Besitzer haften für ihre Hunde (Hundehaftpflicht)
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 14.01.2022) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, sind von der Testpflicht folgende Personen ausgenommen: Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Kostenlose Angebote: Parkplätze, W-Lan, TV-Raum, Tischtennis, Außenschach, Basketballkorb, Volleyballfeld, Bolzplatz, Spielplatz, 3 ha großes Wald- und Wiesengelände. Kostenpflichtige Angebote: Gepäcktransfer und Transfer zum Bahnhof / Flughafen ist auf Anfrage möglich. Urlaub mit Hund im Hunsrück Alleinlage direkt am Waldrand in der Nähe von Kirchberg gelegen, ist unser Hotel perfekt für Ihren Urlaub mit Hund im Hunsrück. Beschreibung der Hundeleistungen: erlaubte Hundezahl: maximal 2 Kosten pro Hund/Übernachtung: 8 € Größe der Hunde: maximal Schäferhundgröße Ausstattung für Hunde: Futternapf, Decke, Dreckweg-Tüten Auslaufmöglichkeit für den Hund: Waldbereich zum Hotelgrundstück gehörend Wanderweg in der Nähe: Ausoniusweg/Hunsrück Camino, Traumschleife Karrenberg Besitzer haften für ihre Hunde (Hundehaftpflicht)
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet: (Stand 29. CoBeLVO 14.01.2022) - Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regel gemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) - Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (2G-Plus-Regelgemäß § 10 (3) CoBeLVO! *) - Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Nachweispflicht!) * Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige - auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind - als Gäste anwesend sein. Bei Anreise gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen. Ist nach Satz 2 ein Testnachweis erforderlich, ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen. Gilt eine Testpflicht für geimpfte oder genesene volljährige Personen, sind von der Testpflicht folgende Personen ausgenommen: Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/. Informationen zur landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Kontakt
Adresse
Landhotel Karrenberg GbR
Straßheck 3
55481 Kirchberg
Ansprechpartner
Divers Roberto Olla und Marina Bast
Telefon
+49 6763 93080